Durchschnittlich erbt jeder zweite Deutsche irgendwann im Laufe seines Lebens eine Immobilie. Leider gewährt der Gesetzgeber den Erben kaum Zeit zum Trauern, denn mit dem Erbfall ist neben dem Besitzwechsel auch eine große Verantwortung verbunden. Wenn Sie ein Haus geerbt haben und es verkaufen möchten oder den Hausverkauf als Erbengemeinschaft anstreben, sollten Sie vorab wichtige Fragen zu steuerlichen Regelungen klären.
Mit dem Tod einer Person tritt automatisch der Erbfall ein und es gilt die gesetzliche Erbfolge. Wurde ein Testament verfasst, hat dieses jedoch Vorrang, dennoch muss der gesetzliche Pflichtteil bei einer Erbschaft generell berücksichtigt werden. Gehört ein Haus oder eine Wohnung zum Erbe, scheint dies auf den ersten Blick mit einem Vermögenszuwachs verbunden zu sein. Als Rechtsnachfolger des Erblassers können neben der eigentlichen Immobilie jedoch auch Schulden zum Erbe gehören. Liegt eine hohe Hypothek auf dem geerbten Haus, kann sich die Erbschaft möglicherweise sogar als Verlustgeschäft erweisen. Ehe Sie das Erbe annehmen, sollten Sie diese Aspekte daher genau prüfen. Der Gesetzgeber gewährt Ihnen nach Eintritt des Erbfalles eine Frist von sechs Wochen. Wenn Sie das Erbe antreten möchten, erwartet das Finanzamt innerhalb von drei Monaten eine Meldung. Dies ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn aufgrund von Freibeträgen keine Erbschaftssteuer anfällt.